Medizinscher Eignungsnachweis
Änderung Art. 11, Abs. 1 Lizenzbestimmungen
Gemäß Präsidiumsbeschluss müssen, bei Beantragung einer Tages- bzw.
einer Veranstaltungslizenz im nat. Automobilsport, vom Antragsteller keine
medizinischen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden. Diese
Lizenznehmer müssen nur auf dem Nennungsformular eine Eignungsbestätigung
unterschreiben (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte). Diese
Bestimmung gilt nur für den Automobilsport. Tages- bzw.
Veranstaltungslizenznehmer im Kartrennsport müssen nach wie vor die
geforderte med. Eignungsbestätigung vom Arzt vorweisen.
Klarstellung Art. 11, Abs. 2 Lizenzbestimmungen
Die med. Eignungsbestätigung ist für alle Lizenznehmer jährlich
erforderlich. Ausgenommen hiervon sind alle volljährigen Antragsteller
einer Nationalen DMSB- bzw. Nat. A-Lizenz, die bereits im Vorjahr sich die
Eignungsbestätigung auf dem Lizenzantrag vom Arzt haben bestätigen lassen.
Diese Lizenznehmer müssen derzeit erst wieder in 2005 eine neue
Eignungsbestätigung nachweisen. Alle Nat. DMS- bzw. Nat. A -Lizenznehmer,
die bisher noch keine med. Eignungsbestätigung haben durchführen lassen, müssen
in diesem Jahr diese Bestätigung nachweisen und dann wieder erst wieder in
2006.
Überrollvorrichtungen
Für FIA-Gruppen (z.B. N, A) gilt:
Neue Fahrzeuge (Homologationen ab 1.1.2002) müssen eine doppelte
Diagonalstrebe (Kreuz) aufweisen. Das gleiche gilt für alle neu beantragten
Zertifikate von Überrollvorrichtungen.
Das Polstermaterial hat an den Stellen wo der
Helm der Insassen in Kontakt kommen kann gemäß FIA-Standard 8857-2001 Typ
A (streng empfohlen), oder FIA-Standard 8857-2201 Typ B oder
SFI-Spezifikation 45.1 als Minimum zu entsprechen. An Stellen wo der
Körper der Insassen mit dem Käfig in Kontakt gelangen kann ist
schwer entflammbares Material ausreichend.
Anwendung für alle Gruppen ab.
1.1.2003
Helmbestimmungen
Helme nach ECE 22/03 dürfen im DMSB-Bereich noch bis Ende 2003
benutzt werden.
Sitz-Homologationen
In den Gruppen A, DA, N, DN sind FIA-homolgierte Sitze grundsätzlich
nur 5 Jahre gültig. Dies betrifft den Standard 8855-1992 und 8855-1999. Im
DMSB-Bereich (außer bei Veranstaltungen mit FIA-Prädikat) sind Sitze nach
Standard 8855-1992 bis Ende 2003 weiterhin gültig.
Bekleidung
Die FIA-Zulassung der Overall-Norm 1986 endet am 31.12.2004. Ab 2005 sind
dann nur noch Overalls gemäß FIA-Standard 8856-2000 zugelassen. Im
DMSB-Bereich sind Overalls nach Standrad 1986 bis 31.12.2005 weiterhin
gültig (Ausnahme Veranstaltungen mit FIA-Prädikat).
F2005
In der DMSB-Meisterschaft "Deutsche Slalom-Meisterschaft"
findet die neue Gruppe F2005 keine Anwendung. Es gilt dort weiterhin das
bisherige Gruppe F Regelwerk.
Clubslalom
Ab 1.1.2003 läßt es der DMSB zu, regionale lizenzfreie Clubslaloms bis
800m Länge durchzuführen. Eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen
erfordert keine Lizenz. Diese Veranstaltungen sind durch die regionalen
Sportabteilungen zu genehmigen.
|