DMSB-News 
Februar 2003

Medizinscher Eignungsnachweis
Änderung Art. 11, Abs. 1 Lizenzbestimmungen
Gemäß Präsidiumsbeschluss müssen, bei Beantragung einer Tages- bzw. einer Veranstaltungslizenz im nat. Automobilsport, vom Antragsteller keine medizinischen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden. Diese Lizenznehmer müssen nur auf dem Nennungsformular eine Eignungsbestätigung unterschreiben (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte). Diese Bestimmung gilt nur für den Automobilsport. Tages- bzw. Veranstaltungslizenznehmer im Kartrennsport müssen nach wie vor die geforderte med. Eignungsbestätigung vom Arzt vorweisen.

Klarstellung Art. 11, Abs. 2 Lizenzbestimmungen
Die med. Eignungsbestätigung ist für alle Lizenznehmer jährlich erforderlich. Ausgenommen hiervon sind alle volljährigen Antragsteller einer Nationalen DMSB- bzw. Nat. A-Lizenz, die bereits im Vorjahr sich die Eignungsbestätigung auf dem Lizenzantrag vom Arzt haben bestätigen lassen. Diese Lizenznehmer müssen derzeit erst wieder in 2005 eine neue Eignungsbestätigung nachweisen. Alle Nat. DMS- bzw. Nat. A -Lizenznehmer, die bisher noch keine med. Eignungsbestätigung haben durchführen lassen, müssen in diesem Jahr diese Bestätigung nachweisen und dann wieder erst wieder in 2006.

Überrollvorrichtungen
Für FIA-Gruppen (z.B. N, A)
gilt: Neue Fahrzeuge (Homologationen ab 1.1.2002) müssen eine doppelte Diagonalstrebe (Kreuz) aufweisen. Das gleiche gilt für alle neu beantragten Zertifikate von Überrollvorrichtungen.
Das Polstermaterial hat an den Stellen wo der Helm der Insassen in Kontakt kommen kann gemäß FIA-Standard 8857-2001 Typ A (streng empfohlen), oder FIA-Standard 8857-2201 Typ B oder SFI-Spezifikation 45.1 als Minimum zu entsprechen.  An Stellen wo der Körper der Insassen mit dem Käfig  in Kontakt gelangen kann ist schwer entflammbares Material ausreichend. 
Anwendung für alle Gruppen ab. 1.1.2003

Helmbestimmungen
Helme nach ECE 22/03 dürfen  im DMSB-Bereich noch bis Ende 2003 benutzt werden.

Sitz-Homologationen
In den Gruppen A, DA, N, DN sind FIA-homolgierte Sitze grundsätzlich nur 5 Jahre gültig. Dies betrifft den Standard 8855-1992 und 8855-1999. Im DMSB-Bereich (außer bei Veranstaltungen mit FIA-Prädikat) sind Sitze nach Standard 8855-1992 bis Ende 2003 weiterhin gültig.

Bekleidung
Die FIA-Zulassung der Overall-Norm 1986 endet am 31.12.2004. Ab 2005 sind dann nur noch Overalls gemäß FIA-Standard 8856-2000 zugelassen. Im DMSB-Bereich sind Overalls nach Standrad 1986 bis 31.12.2005 weiterhin gültig (Ausnahme Veranstaltungen mit FIA-Prädikat).

F2005
In der DMSB-Meisterschaft  "Deutsche Slalom-Meisterschaft" findet die neue Gruppe F2005 keine Anwendung. Es gilt dort weiterhin das bisherige Gruppe F Regelwerk. 

Clubslalom
Ab 1.1.2003 läßt es der DMSB zu, regionale lizenzfreie Clubslaloms bis 800m Länge durchzuführen. Eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen erfordert keine Lizenz. Diese Veranstaltungen sind durch die regionalen Sportabteilungen zu genehmigen.

 

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