Gruppe G Fahrzeughöhe (EWO-Interpretation)
Die Überprüfung der Fahrzeughöhe erfolgt in dem Zustand wie das Fahrzeug
zum Einsatz gekommen ist. Wird dabei (z.B. wegen kleiner Slickreifen) eine
Verletzung der +/-50mm Toleranz festgestellt, wird mit einer anderen im
G-datenblatt angegebenen (also der größten Serienbereifung) nachgemessen
werden. Es gilt also weiterhin die gleiche Meßmethode wie seit Jahren, der
Text hat sich lediglich etwas verkompliziert.
Gruppe G Felgenfreigabe
Die maximale Breite von 7 Zoll gilt immer dann, wenn im G-Datenblatt keine
breitere Felge angegeben ist. Der Durchmesser und die Einpresstiefe sind
nicht beschränkt, bzw. eine Abweichung vom G-Datenblatt führt nicht zu
einer Höherstufung. Die Räder müssen entweder per ABE des
Fahrzeugherstellers, EG-Betriebserlaubnis des Fahrzeuges oder ABE des
Radherstellers oder durch Übereinstimmungsbescheinigung des
Herstellers freigegeben sein.
Gruppe G Bodenfreiheit
Die maximale Bodenfreiheit ist zu überprüfen, indem auf einer Seite
die Ventileinsätze der Reifen herausgeschraubt werden. Es darf dann keine
Teil des Fahrzeuges (außer Reifen bzw. Felge) den Boden berühren.
Alle Gruppen Käfigpolsterung
Die bisher veröffentlichte Regelung,d ass ab 1.7.2002 nur FIA-zugelassene
Käfigpolsterungen erlaubt sind, wurde für die im Slalom und Rallyesport
üblichen Klassen auf 1.1.2003 verschoben. Der frühe Termin gilt nur für
Rallyes zur WM- und Europa-Meisterschaft.
Die beiden erlaubten Hersteller des Polstermaterials sind beim DMSB
anzufragen.
Bekleidung
Wer sich einen Overall oder Schuhe zulegen will, sollte auf die Normen
achten. Es sind im Handel noch reichlich alte Sachen unterwegs, die zwar
noch irgendwie zugelassen sind, aber vom DMSB nicht so gern gesehen werden.
Ich denke es wird über kurz oder lang auf die 8856-2000er Norm umgeschwenkt
und dann müssen wir wieder in die Tasche greifen.
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