Gruppe G Kotflügelränder
Bei vorhandenen Kotflügelrändern aus Kunststoff dürfen diese zum Zwecke
der Freigängigkeit der Reifen umgelegt oder abgeschnitten werden, wobei
keine scharfen Kanten entsehen dürfen. Die Schnittfläche muss abgerundet
und mit einem Kantenschutz versehen sein.
Gruppe H Frontscheinwerfer
Ab 1.1.2003 sind für das Abblendlicht bauartgeprüfte Scheinwerfer
(nach ECE-Norm mit E-Prüfzeichen) vorgeschrieben.
Gruppe H Öl- und Wasserkühler
Kühler dürfen nur dann außerhalb der Karosserie montiert sein, wenn
sie unterhalb einer durch die Radnabenmitte verlaufenden horizontalen Ebene
liegen.
Alle Gruppen Käfigpolsterung
Ab 1.7.2002 (also bald !) gilt folgende Präzisierung zur Schutzpolsterung:
In den Bereichen, in denen Körper der Insassen oder ihre Helme in Kontakt
mit der Überrollvorrichtung kommen könnten, muss eine schwer entflammbare
Polsterung angebracht werden, welche einer der nachfolgenden Normen
entspricht.
Mindestens: |
FIA-Norm 8857-2001 Typ B
oder
SFI-Spezifikation 45.1 |
NACHTRAG
19.April
Hier |
Streng empfohlen: |
FIA Norm 8857-2001 Typ A |
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