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Die gängigen Fahrzeugklassen im Slalomsport

und die wichtigsten Informationen dazu.
Verbindlichkeit und das aktuelle ausführliche Regelwerk
kann und soll hier nicht gegeben werden.

 
  ClubSlalom (Startmöglichkeit für nahezu jedes Auto)
Gruppe G (seriennahe Fahrzeuge)
Gruppe F2005 (verbesserte Fahrzeuge nach STVZO)
Gruppe H (verbesserte Fahrzeuge)
Gruppe FS (Freestyle)

 

Clubslalom

Der 2003 wiedergeborene Clubslalom soll dem Einsteiger die Hürde der DMSB-Bürokratie nehmen. Einerseits soll jeder kostengünstig den Slalomsport mit dem eigenen Fahrzeug mal antesten können und andererseits muss dem regionalen Slalomsport wieder eine Szene gegeben werden, die nicht ständigen Wechseln unterliegt und Jahr für Jahr Ärgernisse bei den Fahrern produziert. Auf Basis des DMSB-Positionspapiers wurde eine pauschale Genehmigung erteilt, diverse Sportarten bis zu einer Streckenlänge von 1000m durch die regionalen Sportabteilungen des ADAC zu managen. 
Ein Arbeitskreis des bundesweiten ADAC hat ein bundesweit geltendes Grundregelwerk für den Clubssport erarbeitet. Schleswig-Holstein hat im Verbund mit allen Norddeutschen ADAC-Regionalclubs den Freiraum dieser Grundausschreibung konkretisiert und für den Slalomsport auf Clubsportebene die "Norddeutschen Ergänzungen" definiert. Es gibt grundsätzlich drei Startgruppen, die sich entweder an der Technik oder aber an der Fahrererfahrung orientieren: 

1. Newcomer
2. Jedermann und 
3. Offene Klasse
.

Bei den Newcomern müssen die Fahrzeuge der STVZO entsprechen und es dürfen keine Sportreifen verwendet werden. Die Startberechtigung gilt maximal in zwei Kalenderjahren. Jedermann-Klasse heißt "Jedermann", weil hier JEDER startberechtigt ist. Gefahren wird mit Fahrzeugen die der STVZO entsprechen. Eine Zulassung ist nicht zwingend erforderlich, die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges muss aber durch den Brief (und TÜV/AU-Zertifikat) nachgewiesen werden. Die Fahrzeuge werden in drei Leistungsgewichtsklassen unterteilt, damit gerechter Sport möglich wird. Es wird das Gewicht durch die Leistung geteilt und die Zahl zur Einstufung verwendet. Alles andere ist quasi freigestellt, sofern es im Rahmen der STVZO liegt. Sportreifen dürfen auch verwendet werden, sofern sie der STVZO entsprechen. In der offenen Klasse sind alle Fahrzeuge startberechtigt, bei denen der technischen Phantasie kaum Grenzen gesetzt sind. Es gelten Punkte in Anlehnung an das sehr freizügige Freestyle-Regelwerk.


Gruppe G

Die Fahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen sein, vollständig der STVZO entsprechen und somit alle Änderungen und Anbauten TÜV-legalisiert sein. Alternativ wird dieses auch über einen DMSB-Wagenpass erreicht. Rote Nummern, Zoll-Kennzeichen und ausländische Zulassungen werden nicht anerkannt. Startberechtigt sind alle Fahrzeuge die in der DMSB-Fahrzeugliste geführt werden. Sollte ein Fahrzeug nicht enthalten sein ist der Nachtrag möglich (DMSB, Abt. Technik).
Es sind mit Ausnahme der wenigen erlaubten Änderungen, nur serienmäßige Fahrzeuge zugelassen. Die Fahrzeuge werden nach ihrem Leistungsgewicht (LG) eingeteilt. Gewicht geteilt durch Leistung.
Bitte wenn es konkret wird immer das aktuellste Regelwerk auf den DMSB-Seiten oder aus dem DMSB-Handbuch verwenden. Dieses ist im Downloadverzeichnis der DMSB-Webseite abrufbar.

Klasse Leistungsgewicht (kg/kw) Fahrzeugbeispiele
G1 unter 9 Porsche 911, BMW M3
G2 9 bis kleiner 11 BMW E30 325i, Golf VR6
G3 11 bis kleiner 13 BMW 318iS, Peugeot 205GTI
G4 13 bis kleiner 15 Golf 66kw, BMW 318i,
G5 15 bis kleiner 18 Alfa 33, Polo 44kw, BMW316i
G6 18 bis kleiner 21 Golf 51kw, DB 190D 66kw
G7 ab 21 DB 200D, Civic 33kw Passat 53kw

Felgengrößen sind bei allen Fahrzeugen bis zu einer Breite von 7 Zoll Breite freigestellt. Eine Eintragung ist dabei vorausgesetzt. Veränderungen am Kotflügel sind dabei nur in sehr kleinen Dingen möglich (Kanten anlegen, leichtes Weiten o.ä.).  Die Reifengröße ist freigestellt. Was auf der Felge vom TÜV genehmigt wird, ist in Gruppe G erlaubt. Die erforderliche Mindest-Abdeckung ist im Sportregelwerk allerdings strenger als beim TÜV. 
Distanzscheiben sind nicht erlaubt. 

Am Motor dürfen eigentlich keine Änderungen vorgenommen werden. Eigentlich heißt aber nur eigentlich. Im Rahmen der Werkstatt-Toleranzen kann der Motor sehr wohl optimiert werden. Die erreichte Mehrleistung darf aber 5% nicht überschreiten und es dürfen auch keine serienfremden Teile verbaut werden. Ausnahmen hiervon bilden Zündkerzen, Drehzahlbegrenzer (auch Chip-Anpassung ist ist in diesem Punkt erlaubt), Thermostat, Dichtungen sofern nicht das Verdichtungsverhältnis geändert wird.

Die Abgasanlage ist freigestellt. Getriebe und Differentiale dürfen nicht verändert werden. Sperren dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie in gleicher Art auch ab Werk z.B. als Sonderausstattung lieferbar waren.

Die Bremsbeläge sind freigestellt, müssen aber mit ABE oder amtlichem Prüfzeichen (E-Zeichen, KBA-Nummer) sein. 

Das Fahrwerk darf verändert werden. Im Rahmen der STVZO sind auch Gewindefahrwerk erlaubt.

Als Reifen sind Slicks erlaubt. Die Wahl der Reifen ist von entscheidender Bedeutung.

Kraftstoff muss handelsüblich, bleifrei und nach DIN EN 228 sein -> also Zapfsäule und keine Spezialmischung nutzen!

Bei der Karosserie darf neben kleineren Spoilerveränderungen und Kotflügelmanipulationen nicht viel verändert werden. Richtige Kotflügelverbreiterungen sind erlaubt, wenn man eine Umstufung in die nächsthöhere Leistungsgewichtsklasse in Kauf nimmt. Ebenso ist der Fahrgastraum fast vollständig im Serienzustand zu belassen. Sitze und Gurte dürfen und sollten dagegen schon für den Sporteinsatz angepaßt werden.

Eine Überrollvorrichtung ist im Slalomsport empfohlen aber nicht vorgeschrieben. Sollte eine eingebaut werden, so sind die Auflagen hierzu vorab nachzulesen.

Im Übrigen gilt hier wie auch in anderen Gruppen: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist quasi verboten. Die Kunst des Schraubens liegt darin das technische Regelwerk genauestens zu studieren und jedes Detail im Sinne des Einsatzes zu planen. Eine nicht zu vernachlässigenden Aufgabe.

 

 

Gruppe F2005

Die Fahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen sein, vollständig der STVZO entsprechen  und somit alle Änderungen und Anbauten TÜV-legalisiert sein. Eine Zulassung ist nicht unbedingt erforderlich, da auch über einen DMSB-Wagenpass die Technik dokumentiert werden kann. Rote Nummern, Zoll-Kennzeichen und ausländische Zulassungen werden nicht anerkannt.

Im Übrigen gilt hier wie auch in anderen Gruppen: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist quasi verboten. Die Kunst des Schraubens liegt darin das technische Regelwerk genauestens zu studieren und jedes Detail im Sinne des Einsatzes zu planen. Eine nicht zu vernachlässigende Aufgabe.

Die Freiheitsgrade der Gruppe F2005 sind schon so erheblich, dass der Kostenfaktor eine Rolle spielt. Man kann den Motor, das Getriebe, die Achsübersetzung, die Bremsanlage, das Fahrwerk, die Bereifung, die Karosserie, den Innenraum, die Auspuffanlage und, und, und nach Vorgaben des Regelwerkes modifizieren.

Als wohl wichtigste Eckdaten gelten dabei die Einhaltung des Hubraumes und des dazugehörigen Mindestgewichtes:

Die Tabelle stellt nur einen Ausschnitt dar. Werte unter 850ccm und oberhalb 3000ccm bitte aus dem Handbuch entnehmen. Turbo-Motoren erhalten einen Faktor von 1,7, Motoren mit z.B. G-Lader von 1,4 zur Hubraumermittlung.

Hubraum

Mindestgewichte

Max. Reifenbreite

Slalom Rallye
2V/Zyl >2V/Zyl  
Über 850ccm bis 1000ccm 650 Kg 715 Kg 750 Kg 7 Zoll (178mm)
Über 1000ccm bis 1150ccm 680 Kg 750 Kg 810 Kg 8 Zoll (204mm)
Über 1150ccm bis 1400ccm 740 Kg 815 Kg 870 Kg 8 Zoll (204mm)
Über 1400ccm bis 1600ccm 825 Kg 910 Kg 960 Kg 9 Zoll (229mm)
Über 1600ccm bis 2000ccm 910 Kg 1000 Kg 1050 Kg 10 Zoll (254mm)
Über 2000ccm bis 2500ccm 1005 Kg 1100 Kg 1135 Kg 11 Zoll (280mm)
Über 2500ccm bis 3000ccm 1090 Kg 1200 Kg 1220 Kg 11 Zoll (280mm)
Über 3000ccm bis 3500ccm 1180 Kg 1300 Kg 1300 Kg 12 Zoll (305mm)


Diese Gewichte müssen (ohne Fahrer) eingehalten werden bis einschließlich Zieleinlauf. Der Einbau von Ballast ist grundsätzlich erlaubt, muss aber mit dem Boden fest verschraubt sein.

Als Reifen sind Slicks erlaubt. Die Wahl der Reifen ist von entscheidender Bedeutung. Es nützt weder Leistung, noch perfekte andere Technik, wenn das Gummi nicht den Grip bringt den man braucht.

Details müssen unbedingt vor Beginn von Umbauarbeiten im Handbuch nachgelesen werden. Dieses Handbuch sollte jeder Aktive zu Hause im Schrank oder besser in der Werkstatt haben.

Bei Umbauten ist der eingangs erwähnte Satz "alle Änderungen und Anbauten TÜV-legalisiert" am Besten vorab mit einem TÜV-Menschen zu diskutieren. Es geht in der Regel einfacher, wenn man vorher fragt, was er sehen möchte, welche Papiere wichtig sind und man die "Schmerzgrenze" für die Eintragung auslotet. Auch empfiehlt es sich die Umbauten nicht zu kleckerweise dem TÜV vorzuführen, sondern ein größeres Paket zu planen und dann abnehmen zu lassen. Es wird erstens billiger und zweitens erkennt der Beamte dann eher, dass das Fahrzeug wirklich ein Wettbewerbsfahrzeug werden soll und nicht ein verkappter Straßenracer. Dieses Vorgehen öffnet so manche Tür.

Sollte eine Eintragung mal scheitern, nicht gleich verzagen und die Investition verfluchen sondern andere Wege probieren. Oft gibt es bei den Abnahmen Freiheitsgrade, die der eine Beamte ausnutzt und der andere nicht. Also fragen, fragen, immer wieder fragen.
In den letzten Jahren ist die Möglichkeit geschaffen worden, auf Basis des KFP (ein Dokument auf Basis der STVZO §70) auch Ändeurngen eintragen zu lassen, die für den ausschließlichen EInsatz im Motorsport gelten. Diese Fahrzeuge dürfen dann zwar auch auf der Straße bewegt werden, sind dann allerdings keine Alltagsautos mehr, da die erlaubte Nutzung neben dem Motorsport stark eingeschränkt ist (z.B. Testfahrten, Überführungen).




Gruppe H

Die Fahrzeuge werden in der Regel über einen DMSB-Wagenpass dokumentiert. Selbstverständlich sind auch Fahrzeuge mit Straßenzulassung
(z.B. aus der Gruppe F2005) startberechtigt, haben aber meist keine reelle Chance zu gewinnen.

Die Freiheitsgrade der Gruppe H gehen noch einen erheblichen Schritt weiter als bei der Gruppe F. Eine wichtige Gemeinsamkeit ist die Einteilung nach Hubraum. Die Gewichte liegen hier aber noch weiter unten, sodass bei einigen Fahrzeugen schon erheblich in die Substanz eingegriffen werden muss, um ans Limit zu kommen.
Mit einfachem Herausschrauben ist es dabei nicht mehr getan.

Die Tabelle stellt nur einen Ausschnitt dar. Werte unter 850ccm und oberhalb 3000ccm bitte aus dem Handbuch entnehmen. Turbo-Motoren erhalten einen Faktor von 1,7, Motoren mit z.B. G-Lader von 1,4 zur Hubraumermittlung.  (geänderte Regelung ...hier ab 2010 gültig)

Hubraum Mindestgewicht Max. Reifenbreite
Slalom Rallye B
Über 850ccm bis 1000ccm 650 Kg 650 Kg 9 Zoll
Über 1000ccm bis 1150ccm 680 Kg 680 Kg 10 Zoll
Über 1150ccm bis 1300ccm 710 Kg 720 Kg 10 Zoll
Über 1300ccm bis 1600ccm 760 Kg 805 Kg 11 Zoll
Über 1600ccm bis 2000ccm 825 Kg 890 Kg 12 Zoll
Über 2000ccm bis 2500ccm 900 Kg 975 Kg 13 Zoll
Über 2500ccm bis 3000ccm 970 Kg 1060 Kg 13 Zoll
Über 3000ccm 16 Zoll

Diese Gewichte müssen (ohne Fahrer) eingehalten werden bis einschließlich Zieleinlauf. Der Einbau von Ballast ist grundsätzlich erlaubt, muss aber mit dem Boden fest verschraubt sein.

Weitere relevante Unterschiede zur Gruppe F sind z.B. die zulässigen Reifenbreiten. Die Angaben zum Maximum werden bei montiertem Reifen als Breite über alles gemessen. Als Reifen wird hier auch kaum etwas verboten. Ob nun ein abgefahrener profilierter oder ein nagelneuer Slick gewählt wird. Die Entscheidung liegt beim Teilnehmer. Der Reifen ist halt freigestellt. 

Des Weiteren ergeben sich wesentlich höhere Freiheitsgrade im Umgang mit Kunststoffen für Fenster, Innenraum und Karosserie. Auch sind reinrassige Rennsportfelgen verwendbar, für die es sozusagen nie eine Straßenzulassung geben würde. Erlaubt ist was passt! So geht es in vielen Punkten des Regelwerkes zur Gruppe H. Dort steht dann lapidar "...ist freigestellt".

Die Gruppe H ist also für den Fahrer, wie auch für den Zuschauer die interessanteste Gruppe. Es versteht sich von selbst, dass die Erstellung eines konkurrenzfähigen Fahrzeuges dieser Art auch einiges an Geld und vor allem technischen Sachverstand und Kreativität erfordert.

Im Übrigen gilt hier wie auch in anderen Gruppen: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist quasi verboten. Die Kunst des Schraubers liegt darin das
technische Regelwerk genauestens zu studieren und jedes Detail im Sinne des Einsatzes zu planen. Eine nicht zu vernachlässigende Aufgabe.

Details müssen unbedingt vor Beginn von Umbauarbeiten im Handbuch nachgelesen werden. Dieses Handbuch sollte jeder Aktive zu Hause im Schrank oder besser in der Werkstatt haben.
 

 

Gruppe FS

Diese Gruppe hat den höchsten Freiheitsgrad und ist vorgesehen für A-Veranstaltungen im Slalom und Bergsport.
Die Fahrzeuge werden in der Regel über einen DMSB-Wagenpass dokumentiert. Selbstverständlich sind auch Fahrzeuge mit Straßenzulassung unter gewissen Umständen startberechtigt, haben aber eher schlechtere Siegeschancen.

Auch hier erfolgt die Einteilung nach Hubraum. Gewichtslimits gibt es hier nicht. Es gilt also alles rauszuarbeiten was technisch möglich ist. Denn Gewichtsreduzierung ist immer noch die effektivste Tuningmethode.  

Die Tabelle stellt nur einen Ausschnitt dar. Werte unter 850ccm und oberhalb 3000ccm bitte aus dem Handbuch entnehmen. Turbo-Motoren erhalten einen Faktor von 1,7, Motoren mit z.B. G-Lader von 1,4 zur Hubraumermittlung.

Hubraumklassen
Über 850ccm bis 1000ccm
Über 1000ccm bis 1150ccm
Über 1150ccm bis 1400ccm
Über 1400ccm bis 1600ccm
Über 1600ccm bis 2000ccm
Über 2000ccm bis 2500ccm
Über 2500ccm bis 3000ccm

Folgende Abmessungen sind vorgegeben:
Radstand mind. 1800mm max. 3000mm
Karosseriebreite max 2000mm
Fahrzeughöhe max 1600mm

Die Karosserie muss aus festem Material mit einer Dicke von mind. 0,5mm und max. 5mm gefertigt sein. Der Fahrgastraum muss einen geschlossenen Boden aus Metall oder Kohlefaser mit einer mind. Stärke von 0,5mm aufweisen. Die Karosserie muss vor dem Lenkrad mindestens bis zur Höhe der Lenkradmitte reichen und seitlich mindestens 40cm hoch sein, gemessen von der Ebene der Fahrersitzbefestigung. Alle mechanischen teile (Motor, Getriebe usw.) müssen von der Karosserie überdeckt sein.
Windschutzscheibe aus Verbundglas ist Vorschrift, Fahrertürscheibe muss aus Sicherheitsglas (auch entspr. Kunststoff) sein.

Die Sicherheitstechnik muss natürlich in jedem Fall beachtet werden. Sitze, Gurte, Käfig, Notaus, Feuerschutzwand usw. sind entsprechend den Bestimmungen auszuführen. Eine Feuerlöschanlage oder mind. ein 4 KG-Löscher ist vorgeschrieben

Der Grundsatz: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten hat in dieser Gruppe eine sehr weit reichende Bedeutung. Hier sind der Kreativität Tür und Tor geöffnet.

Details müssen unbedingt vor Beginn von Umbauarbeiten im Handbuch nachgelesen werden. Dieses Handbuch sollte jeder Aktive zu Hause im Schrank oder besser in der Werkstatt haben.

 

Erläuterungen

DMSB-Wagenpass

Alternativ zur Straßenzulassung kann das Fahrzeug mit einem DMSB-Wagenpass versehen werden. Man spart dadurch die KFZ-Steuer und die Versicherungskosten, kann das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen aber nicht bewegen (nur mit roter Nummer).
Der Wagenpass wird vom DMSB ausgestellt und enthält das Fahrzeug beschreibende Daten. Notwendige technische Änderungen sind also auch weiterhin in den Brief einzutragen, sofern es sich um ein Gruppe G oder F2005 Fahrzeug handelt. Ein Fahrzeugschein existiert dann nicht mehr zwangsläufig.