DMSB-News 
Nov - 2005

Neue Fzg-Papiere

Seit 1.Oktober 2005 werden von den Zulassungsstellen neue Fzg-Papiere ausgegeben: Die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB 1) ersetzt den alten Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB 2) ersetzt den alten Fahrzeugbrief.
Ab sofort gilt bis auf weiteres folgende Regelung zum Nachweis von Eintragungen in den Fahrzeugpapieren für Fahrzeuge gemäß STVZO ( z.B. Gruppe G, F2005, SE):
Die Zulässigkeit nachträglicher Eintragugnen kann auch durch die Vorlage des alten (entwerteten) Fahrzeugbriefes nachgewiesen werden. Im Zweifelsfalle muss der Teilnehmer die Übereinstimmung mit der STVZO nachweisen, z.B. durch Vorlage von Gutachten, ABE, ABG oder Anbaubescheinigungen.
Für zusätzliche Eintragungen wird empfohlen, sich auf der Zulassungsstelle ein Beiblatt zum Fahrzeugschein ausstellen zu lassen.

Helme ab 2006

Ab 1.1.2006 sind u.a.folgende Helme in den DMSB-Gruppen erlaubt:

  • ECE 22/04

  • ECE 22/05

  • BS 6658-85

  • Snell SA2000

  • Snell SA95

  • Snell SA2005

  • SFI 31.1 / 31.2

In den FIA-Gruppen sind dagegen ECE-Normen nicht mehr ausreichend.
Die Nutzung des HANS-Systems ist nur in Verbindung mit HANS-zugelassenen Helmen erlaubt (Kennzeichnung FIA 8858-2002 oder FIA 8860-2004).

Fahreranzüge

Flammabweisende Kleidung gemäß Handbuch 2006 (blauer Teil) muss ab 1.1.2006 mindestens dem FIA-Standard 8856-2000 entsprechen. 
Ausnahme: Handschuhe nach Standard 1986 dürfen in 2006 noch verwendet werden.

Im Rallyesport ist für historische Fahrzeuge gemäß Anhang K das Tragen flammhemmender Overalls, langer Unterwäsche, Gesichtshaube, Socken, Schuhe, Handschuhe vorgeschrieben. 

Für Rallyes International und National A und NEAFP ist für Fahrer und Beifahrer das Tragen flammhemmender Overalls, langer Unterwäsche, Gesichtshaube, Socken, Schuhe, Handschuhe (nur für den Fahrer) vorgeschrieben.
Für Rallyes National B (Rallye 200) wird flammenabweisende Kleidung dringend empfohlen. Sie kann auch vom Veranstalter über die Ausschreibung vorgeschrieben werden.

Innenraumbelüftung in der Gruppe H

Ab 1.1.2006 gilt: Der nachträgliche Einbau einer Fahrgastraumbelüftung durch das Dach ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Lage im ersten Drittel des Daches

  • Dachauschnitt max 250 x 250 mm

  • Aussenmaße max BxLxH  300 x 400 x 50 mm

  • der Blechauschnitt im Dach muss durch einen Blechrahmen verstärkt werden

  • Der Einbau darf ausschließlich zum Zwecke der Fahrgastraumbelüftung verwendet werden 

F-2005 und Gruppe AT-G

Ab 1.1.2006 ist für den Rallyesport auch in diesen Gruppen ein zweiter Außenspiegel vorgeschrieben

Sitze in Gruppe Freestyle FS

Mit Ausnahme im Slalomsport sind ab 1.1.2006 nur noch FIA-zugelassene Sitze erlaubt.


Möchtet ihr zum Thema etwas loswerden oder sogar eine Diskussion in Gang bringen? 
Aber gerne doch, hier gehts zum EWO-Forum 
Als Lob und Tadel für EWO ins Gästebuch oder direkt per mail
Wer noch keine email erhält, wenn sich wichtige Dinge tun ....schnell eintragen im EWO-Newsletter.

Zur Startseite

Zur Startseite Zur Startseite