Gewichte in der Slalomeinsteiger
Klasse SE
Nach einer "Verstimmung" von Teilnehmer und Funktionären
beim VAC-Slalom in Kiel gab es eine Anfrage in Frankfurt um das Thema
"Gewichte in der SE" klarzustellen.
Es hat folgende Antwort gegeben:
Gruppe
SE-Mindestgewicht
in der Gruppe SE werden die Fahrzeugmindestgewichte nicht, wie z.B. in der
Gruppe H, in Abhängigkeit vom Hubraum oder Einstufungshubraum geregelt. Wir
verweisen auf Artikel 3 der SE-Bestimmungen, wonach die Fahrzeuge zu jeder
Zeit der Veranstaltung der StVZO entsprechen müssen. Somit ist die Angabe
zum Leergewicht zu Ziffer 14 des Fahrzeugbriefes und Fahrzeugscheins
ausschlaggebend.
Hierbei gibt es jedoch zwei Varianten welche bei der Gewichtsfestlegung zu
unterscheiden sind.
a.)
Fahrzeuge mit ABE-Zulassung:
Falls in den Fahrzeugpapieren z.B. 1000kg steht, muss das Fahrzeug auch
1000kg auf die Waage bringen.
b.)
Fahrzeuge mit
EWG-Betriebserlaubnis: Falls in den Fahrzeugpapieren z.B. 1000kg steht, beträgt
das Mindestgewicht 1000kg - 75kg = 925kg.
In beiden Fällen müssen die Flüssigkeitsbehälter auf dem vom
Fahrzeughersteller vorgesehenen Füllstand sein, wobei auch der
Kraftstofftank voll sein muss. Es wird gemessen ohne Insassen. Bei
Fahrzeugen mit EWG-Betriebserlaubnis sieht der Gesetzgeber eine Pauschale
von 75kg für den Fahrer vor, weshalb diese Pauschale in Abzug zu bringen
ist.
Ob eine Zulassung auf der Basis einer ABE oder EWG-Betriebserlaubnis
vorliegt, geht nur aus Seite 4 des Fahrzeugbriefes hervor. Eine
ABE-Nummer ist vier- oder fünfstellig, z.B. 9637 oder 9637/1, E147 oder
E147/2. Eine
EWG-Betriebserlaubnis-Nummer beginnt immer mit einem E gefolgt von einer längeren
Zahl. Es sind mindestens 12 Stellen wie z.B. E1*98/14*0147*01.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Fürst
Leiter Technik Automobilsport
Diese Antwort ist in der Praxis leider
nicht umsetzbar, weil die Fzg-Briefe meistens nicht mitgeführt werden. Da
das Leergewicht in der SE ohnehin keinen Einfluss auf eine Einstufung hat
und die STVZO das Leergewicht nicht als zulassungsrelevanten Parameter
ansieht, werden in SH ab sofort die SE-Fahrzeuge nicht mehr gewogen.
G-Datenblatt
Die Aussage, dass nur serienmäßige Reifengrößen freigegeben
sind und die damit verbundene Formulierung auf dem G-Datenblatt widerspricht
den Gruppe-G-Bestimmungen. Seit langer Zeit ist in der Gruppe G die
Reifenbreite freigestellt. Die Angabe der Reifengröße ist somit nicht
erforderlich. Das G-Datenblatt wird demnächst angepasst. Hier der Link zum
Download des DMSB-G-Datenblattes
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