DMSB-News (EWO-Spezial)
Mai 2004

Gewichte in der Slalomeinsteiger Klasse SE
Nach einer "Verstimmung" von Teilnehmer und Funktionären beim VAC-Slalom in Kiel gab es eine Anfrage in Frankfurt um das Thema "Gewichte in der SE" klarzustellen.
Es hat folgende Antwort gegeben:
Gruppe SE-Mindestgewicht  
in der Gruppe SE werden die Fahrzeugmindestgewichte nicht, wie z.B. in der Gruppe H, in Abhängigkeit vom Hubraum oder Einstufungshubraum geregelt.
Wir verweisen auf Artikel 3 der SE-Bestimmungen, wonach die Fahrzeuge zu jeder Zeit der Veranstaltung der StVZO entsprechen müssen. Somit ist die Angabe zum Leergewicht zu Ziffer 14 des Fahrzeugbriefes und Fahrzeugscheins ausschlaggebend. 
Hierbei gibt es jedoch zwei Varianten welche bei der Gewichtsfestlegung zu unterscheiden sind. 

a.)
     Fahrzeuge mit ABE-Zulassung: Falls in den Fahrzeugpapieren z.B. 1000kg steht, muss das Fahrzeug auch 1000kg auf die Waage bringen.
b.)
     Fahrzeuge mit EWG-Betriebserlaubnis: Falls in den Fahrzeugpapieren z.B. 1000kg steht, beträgt das Mindestgewicht 1000kg - 75kg = 925kg.

In beiden Fällen müssen die Flüssigkeitsbehälter auf dem vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Füllstand sein, wobei auch der Kraftstofftank voll sein muss. Es wird gemessen ohne Insassen.
Bei Fahrzeugen mit EWG-Betriebserlaubnis sieht der Gesetzgeber eine Pauschale von 75kg für den Fahrer vor, weshalb diese Pauschale in Abzug zu bringen ist. 
Ob eine Zulassung auf der Basis einer ABE oder EWG-Betriebserlaubnis vorliegt, geht nur aus Seite 4 des Fahrzeugbriefes hervor.
Eine ABE-Nummer ist vier- oder fünfstellig, z.B. 9637 oder 9637/1, E147 oder E147/2. Eine EWG-Betriebserlaubnis-Nummer beginnt immer mit einem E gefolgt von einer längeren Zahl. Es sind mindestens 12 Stellen wie z.B. E1*98/14*0147*01.  

Mit freundlichen Grüßen 
Dieter Fürst
Leiter Technik Automobilsport

Diese Antwort ist in der Praxis leider nicht umsetzbar, weil die Fzg-Briefe meistens nicht mitgeführt werden. Da das Leergewicht in der SE ohnehin keinen Einfluss auf eine Einstufung hat und die STVZO das Leergewicht nicht als zulassungsrelevanten Parameter ansieht, werden in SH ab sofort die SE-Fahrzeuge nicht mehr gewogen.

G-Datenblatt
Die Aussage, dass nur serienmäßige Reifengrößen freigegeben sind und die damit verbundene Formulierung auf dem G-Datenblatt widerspricht den Gruppe-G-Bestimmungen. Seit langer Zeit ist in der Gruppe G die Reifenbreite freigestellt. Die Angabe der Reifengröße ist somit nicht erforderlich. Das G-Datenblatt wird demnächst angepasst. Hier der Link zum Download des DMSB-G-Datenblattes 


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