DMSB-News 
Mai 2003

Gruppe G
Zur Fahrzeughöhe wurde folgendes ergänzt: 
In das G-Datenblatt kann, wenn es sich um die gleiche Modellvariante handelt (d.h.  gleiche Hersteller-Schlüsselnr., gleiche Typ-Schlüsselnr. und gleiche ABE/EG-Betriebserlaubnis-Nr) die niedrigste Serienhöhe eingetragen werden. D.h. es ist nicht unbedingt die Höhenangabe der Serienausstattung von Bedeutung, sondern auch eine niedrigere Serienhöhe, welche vom Hersteller für die betreffende Modellvariante in der ABE oder EG-Betriebserlaubnis festgelegt ist, zulässig.

Gruppe H Altersbeschränkung
Ab 1.1.2005 entfällt die Regelung der Gruppe H, dass die Fahrzeuge mind. 10 Jahre alt sein müssen. D.h. ab 2005 dürfen auch neue Fahrzeuge, gleichgültig ob FIA homologiert oder nicht in der Gruppe H startberechtigt sind.

F 2005
Die Aussenspiegel sind freigestellt, müssen aber bauartgeprüft und mit E-Zeichen gekennzeichnet sein.

 

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