Auch wenn es
nur wenige Fahrer betrifft, der ADAC-SH reagiert sofort.
In dem bisher veröffentlichten Clubslalom-Regelwerk
gelten Helme mit ECE-Freigabe als erlaubt. Dies hat man in Anlehnung
an die STVZO so ausgewählt, um nicht wie beim DMSB jedes Jahr
erneut Diskussionen um die Helmzulassungen zu führen und das Budget
der Fahrer nicht unnötig zu belasten.
Aus einer Frage im Internet-Forum
nach der Verwendbarkeit eins Motorsporthelms mit SNELL-Zulassung
erkannte man Handlungsbedarf.
Entscheidung:
In SH sind zusätzlich zur ECE auch alle anderen durch den DMSB
zugelassenen Helme im Clubsport verwendbar. Dieser Zusatz wird
sicher recht selten zur Anwendung kommen und erfordert nicht
zwingend eine sofortige Anpassung des offiziellen Reglements. Dieses
wird bis zur Überarbeitung des Reglements als Ergänzung in die
Veranstalter-Ausschreibungen übernommen.
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