A U S S C H R E I B U N G
Es gilt grundsätzlich das DMSB-Slalom-Reglement
"National B" vom 15.10.2001 mit folgenden zusätzlichen
Bestimmungen:
Art. 1 – Zugelassene Fahrzeuge
An der Honda Racing Slalom Challenge 2003 nehmen nur die von
Honda zur Verfügung gestellten und den DMSB-Bestimmungen entsprechenden
Fahrzeuge Honda CIVIC TYPE-R und Honda JAZZ teil. Seitens der Teilnehmer
sind jegliche Änderungen am Fahrzeug unzulässig.
Art. 2 – Fahrer
Für die Teilnahme an der Honda Racing Slalom Challenge ist
mindestens eine nat. B- oder eine Veranstaltungs-Tageslizenz
erforderlich. Teilnehmer, die mit dem Honda Civic Type-R fahren müssen
mindestens 18 Jahre als sein und benötigen einen Führerschein. Das
Mindestalter für Starter mit dem Honda Jazz beträgt 16 Jahre.
Art. 3 – Sicherheit
Das Tragen eines Schutzhelms gemäß den DMSB-Vorschriften und das
Tragen körperabdeckender Kleidung (schulterbedeckende Kleidung und
lange Hose) sowie geschlossenen Schuhen ist vorgeschrieben.
Art. 4 – Nennungen
Die Teilnehmer senden eine Vorab-Nennung an Honda Motor Europe (North)
GmbH, Abt. Motorsport. Honda leitet die Vorab-Nennungen an den
jeweiligen Veranstalter weiter, der die Ausschreibung und das
eigentliche Nennformular versendet. Falls mehr bezahlte Nennungen
eingehen, als Startplätze vorhanden sind, entscheidet 1) die
Reihenfolge des Nennung-Einganges und 2) das Los über die Zulassung zum
Start. Der Nennungsschluß ist jeweils 10 Tage vor der jeweiligen
Veranstaltung, Honda und die Veranstalter behalten sich vor, später
eingehende Nennungen anzunehmen bzw. ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
Jeder Teilnehmer darf nur an einem
Vorlauf zur Honda Racing Slalom Challenge teilnehmen. Schon der
Versuch der Mehrfachteilnahme wird mit Disqualifikation bzw.
Nichtzulassung zum Start bestraft.
Art. 7 – Training und Art. 8 – Wertungsläufe
Es gibt zwei Wertungläufe, von denen der schnellere Lauf gewertet
wird. Es gibt keinen Trainingslauf.
Art. 9 – VIP-Klasse
Die Veranstalter und Honda dürfen "VIP-Starter" benennen,
die außerhalb der Wertung zur Slalom Challenge starten. Diese
VIP-Starter dürfen keine Teilnehmer an irgendeinem Wertungslauf zur
Slalom Challenge sein; diese Klasse ist für Journalisten, Sponsoren,
Behördenvertreter, etc. reserviert.
Art. 10 – Wertung
Die folgenden Wertungsklassen-Sieger qualifizieren sich für die
Teilnahme an der Final-Veranstaltung, bei welcher zwei Gesamtsieger
ermittelt werden:
Klasse 1:
Honda Civic Type-R
Der Vorlauf-Tagessieger (Gesamtwertung)
Klasse 2: Honda Civic Type-R
Die beste Dame
Die Teilnehmer das Klassen 1 und 2 sollten über motorsportliche
Erfahrung verfügen und starten mit dem
Honda Civic Type-R. Beim Finale gewinnt der Sieger von beiden Klassen
einen der Slalom-Civic Type-R.
Klasse 3:
Honda Jazz
Der Sieger der Rookie-Wertung (Teilnehmer, die bisher
noch keine DMSB-Lizenz besessen haben)
Klasse 4: Honda Jazz
Die beste Dame der Rookie-Wertung
Klasse 5: Honda Jazz Junioren
Die Teilnehmer der Klassen 3 und 4 dürfen bisher noch keine
DMSB-Jahreslizenz besessen haben und starten
mit dem Honda Jazz. In der Klasse 5 starten alle Teilnehmer unter 18
Jahren. Beim Finale gewinnt der Sieger
von allen drei Klassen einen Honda Jazz.
Tagessieger von weiteren Veranstaltung (z.B. der
"Honda Winter Slalom Challenge") können sich ebenfalls für
das Finale qualifizieren. Im Falle von wechselhafter Witterung kann der
Veranstalter eine "Regenwertung" erstellen, deren Sieger sich
ebenfalls für das Finale qualifiziert.
Art. 12 – Unterbrechung und Abbrechen eines
Wertungslaufes
Der Rennleiter oder der von Honda beauftragte Organisationsleiter
können einen Teilnehmer während eines Wertungslaufes mit einer roten
Flagge anhalten bzw. mit drei Strafsekunden belegen, wenn dieser die
Aufgabenstellung nicht erfüllt; d.h. z.B. mehr als drei Tore ausläßt
oder das Fahrzeug außergewöhnlich strapaziert (`krachende´
Gangwechsel, rutschende Kupplung o.ä.).
Art 14 – Wertungsstrafen
Für das Umwerfen von Pylonen oder Verschieben aus der Markierung
werden je Pylon drei Strafsekunden berechnet. Das Auslassen eines Tores
wird mit 15 Strafsekunden gewertet.
DMSB-Veranstaltungsreglement Art 31 –
Rechtswegausschluss und Art 33 – Haftungsausschluss
Der Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen,
gilt auch für die Fa. Honda Motor Europe (North) GmbH, deren
Mitarbeiter, Agenturen und freie Mitarbeiter.